Die Tiertransportgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die notwendig ist, wenn Tiere – insbesondere lebende Tiere – über längere Strecken oder grenzüberschreitend transportiert werden sollen. Ziel dieser Genehmigung ist es, den Schutz der Tiere während des Transports sicherzustellen und unnötigen Stress, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden zu verhindern. Voraussetzungen für die Erteilung sind unter anderem die artgerechte Ausstattung der Transportmittel, die Einhaltung maximaler Transportzeiten, ausreichende Pausen für Futter, Wasser und Ruhe sowie eine sorgfältige Dokumentation. Die Transportgenehmigung wird meist von Veterinärbehörden ausgestellt und ist mit spezifischen Auflagen verbunden. Insbesondere bei gewerblichen Tiertransporten, etwa von Zucht-, Schlacht- oder Zootieren, ist diese Genehmigung Pflicht. Sie stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in Tierschutz- und Transportverordnungen festgelegt sind, eingehalten werden. Ohne gültige Genehmigung drohen Bußgelder, die Beschlagnahme der Tiere oder andere rechtliche Konsequenzen. Für Tierhalter und Transportunternehmen ist die frühzeitige Beantragung und Einhaltung der Bedingungen deshalb unerlässlich.