Der Lebendtiertransport beschreibt den Transport von lebenden Tieren, beispielsweise Nutz- oder Heimtiere, von einem Ort zum anderen – sei es zum Schlachthof, zu Tierärzten, Zuchten oder neuen Haltern. Dabei gelten strenge gesetzliche Vorschriften, die das Wohl der Tiere während des Transports schützen sollen. Diese Regelungen umfassen Aspekte wie die Transportdauer, Pausen zur Fütterung und Wasserzufuhr, ausreichend Platz und Belüftung sowie schonende Verladebedingungen. Stress, Verletzungen und Krankheiten sollen möglichst vermieden werden, um das Tierwohl zu gewährleisten. In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 den Transport lebender Tiere umfassend. Für Langstreckentransporte, insbesondere über Ländergrenzen hinweg, sind zusätzliche Dokumente und Genehmigungen notwendig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Transportmittel tierschutzgerecht ausgestattet sind. Trotz dieser Regelungen gibt es immer wieder Kritik an zu langen Transportzeiten oder unzureichenden Bedingungen. Tierschutzorganisationen fordern daher strengere Kontrollen und die Förderung regionaler Schlachtmöglichkeiten, um unnötige Transporte zu vermeiden. Für Tierhalter und Transportunternehmen ist eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen und die gewissenhafte Vorbereitung des Transports entscheidend. Eine tierschutzgerechte Planung und Durchführung trägt wesentlich zum Wohlbefinden der Tiere bei und kann Stressreaktionen sowie Erkrankungen verhindern