Die Beitragsanpassung bezeichnet die Änderung der Versicherungsprämie während der Vertragslaufzeit. Sie kann aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, steigenden Behandlungskosten, veränderten Risikobewertungen oder aufgrund von Tarifänderungen erfolgen. Versicherer sind verpflichtet, Beitragsanpassungen zu begründen und dem Versicherungsnehmer mitzuteilen. Der Tierhalter hat bei einer Beitragserhöhung oft ein Sonderkündigungsrecht. Beitragsanpassungen sind normal, sollten aber moderat und nachvollziehbar sein. Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, die Vertragsbedingungen zu kennen und bei unerwarteten Erhöhungen gegebenenfalls zu vergleichen oder zu wechseln.